6898
| www.cicerotranslations.de | ||||||
| home | Kontakt | news | jobs | hotels & co. | Apotheken | firmen | gallery | | ||||||
|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | Reumann Friedrich Mag.Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Reumann Friedrich Mag. Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Eferding Bezirkshauptmannschaft Linz-Land Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Magistrat der Stadt Linz/Donau Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Reumann Friedrich Mag. Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Gastronomie<3948> : Buffets Eisbetriebe Gewerbeberechtigungen aufrecht WB - Gastgewerbe in der Betriebsart Eissalon : seit: Samstag, 17. März 2007GF: - WB - Gastgewerbe in der Betriebsart Eissalon : seit: Donnerstag, 08. März 2007GF: - WB - Gastgewerbe in der Betriebsart Eissalon : seit: Sonntag, 01. Jänner 2006GF: - WB - Gastgewerbe in der Betriebsart Eissalon : seit: Donnerstag, 01. September 2005GF: - WB - Gastgewerbe in der Betriebsart Eissalon : seit: Freitag, 28. Jänner 2005GF: - Gastgewerbe in der Betriebsart "Buffet" : seit: Dienstag, 03. Februar 2004GF: - Gastgewerbe in der Betriebsart "Buffet" : seit: Dienstag, 03. Februar 2004GF: - WB - Gastgewerbe in der Betriebsart Eissalon : seit: Freitag, 02. Mai 2003GF: - WB - Gastgewerbe, in der Betriebsart eines Eissalons mit den Berechtigungen des P. 142 Abs. 1 Z. 2 eingeschränkt auf die Verabreichung und den Verkauf von Eis, Z. 3 eingeschränkt auf bei- Mengungen zu Eis, Z. 4 der GewO 1994 : seit: Donnerstag, 20. August 1998GF: - Gastgewerbe gem. P.189 Abs.1 Z.2, eingeschr. auf die Verabreichung und den Verkauf von Eis, Z.3, beschr. auf Beimengungen zu Eis und Z.4 GewO 1973 in der Betriebsart "Eissalon" : seit: Montag, 19. April 1993GF: - Stadtplatz 5 4840 Vöcklabruck Telefon * : 0663/871994;Mobil * : 0664/3303282 ----------------------------------------------------------------------------- Brandstötter WalterDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Brandstötter Walter Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Brandstötter Walter Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Freizeitbetriebe<3955> : Vermittlung von Werkvertr.f.selbst.Künstler Gastronomie<3948> : Bars Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe (§ 111 Abs. 1 Z 2 GewO 1994) in der Betriebsart Bar : seit: Montag, 15. Dezember 2008GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend Vermittlung von Künstlern unter Ausschluss jeder Tätigkeit, die den staatlichen Arbeitsämtern vorbehalten ist (Künstleragentur) gem. P. 6 Z. 3 GewO 1973 : seit: Mittwoch, 22. April 1992GF: - Telefunkenstraße 18 4840 Vöcklabruck Mobil * : 0663/073117 ----------------------------------------------------------------------------- Asen ChristophDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Asen Christoph Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Asen Christoph Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Gastronomie<3948> : Kaffeerestaurants Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe (§ 111 Abs. 2 Z. 2 GewO 1994) in der Betriebsart Cafe-Restaurant : seit: Freitag, 01. Februar 2008GF: - Hausruckstraße 25 4840 Vöcklabruck Mobil * : 0676/4146660 ----------------------------------------------------------------------------- Chill's Gastronomie GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Chill's Gastronomie GmbH Firmenbuchnummer : 307485i Firmengericht : Landesgericht Wels Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Chill's Gastronomie GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Gastronomie<3948> : Kaffeerestaurants Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe (§ 111 Abs. 1 Z 2 GewO 1994 in der Betriebsart Cafe-Restaurant : seit: Dienstag, 29. April 2008GF: Michael Doninger Stadtplatz 30 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Fischer MonikaDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Fischer Monika Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Fischer Monika Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Gastronomie<3948> : Kaffeerestaurants Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart "Cafe-Restaurant" : seit: Donnerstag, 20. März 2003GF: - Kopernikus-Straße 2 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- J & P Kommunikations- und Gastronomie GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : J & P Kommunikations- und Gastronomie GmbH Firmenbuchnummer : 285825g Firmengericht : Landesgericht Wels Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : J & P Kommunikations- und Gastronomie GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Gastronomie<3948> : Kaffeerestaurants Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe in der Betriebsart Cafe (§ 111 Abs. 1 Z 2 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 12. April 2007GF: Josef Diethart Kreuzer Gmundner Straße 15 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Joiser Johann WernerDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Joiser Johann Werner Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Joiser Johann Werner Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Gastronomie<3948> : Bars Kaffeerestaurants Lebensmittelhandel<3898> : Lebensmitteleinzelhandel Nahrungs- und Genussmittelgewerbe<3859> : Obst- und Gemüsekonservenerzeuger Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe gem. P. 142 Z. 1-4 GewO 1994 in der Betriebsart Gasthaus * geändert auf: Gastgewerbe in der Betriebsart Cafe (§ 142 Abs. 1 Z 1-4 GewO 1994)- 17.5.2004 : seit: Dienstag, 01. Juli 1997GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend Erzeuger von Lebensmittelkonserven aller Art und tiefgekühlten Lebensmitteln gem. P. 103 Abs. 1 lit. B Z. 14 GewO 1973 : seit: Montag, 29. Jänner 1990GF: - Handelsgewerbe gem. P. 103 Abs. 1 lit. B Z. 25 GewO 1973, beschr. auf den Einzelhandel mit den in das Gastgewerbe einschl. Waren sowie Stoffen u. Artikeln, die bei der Ausübung dieses Gewerbes regelm. be- oder verarbeitet werden : seit: Montag, 29. Jänner 1990GF: - Bar gem. P.189 ..., Z. 2: beschr. auf barübliche Speisen Z. 3 und 4 : seit: Freitag, 17. Februar 1984GF: - Stadtplatz 37 4840 Vöcklabruck Telefon * : 07682/4045 ----------------------------------------------------------------------------- Hotel Auerhahn, Maria und Ernst Klaffenböck Inhaber Peter Klaffenböck e.U.Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Inhaber : Klaffenböck Peter Firmenwortlaut : Hotel Auerhahn, Maria und Ernst Klaffenböck Inhaber Peter Klaffenböck Hotel Auerhahn, Maria und Ernst Klaffenböck Inhaber Peter Klaffenböck e.U. Firmenbuchnummer : 25549y Firmengericht : Landesgericht Wels Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Klaffenböck Peter Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Gastronomie<3948> : Kaffeerestaurants Hotellerie<3949> : Hotel (Hotel-Restaurants) Hotel Garni Gewerbeberechtigungen aufrecht WB-Gastgewerbe in der Betriebsart Kaffee- Restaurant : seit: Montag, 28. März 1994GF: - Gastgewerbe gem. P. 189 Abs. 1 Z. 1 - 4 GewO 1973 in der Betriebsart Hotel : seit: Donnerstag, 01. März 1990GF: - Gastgewerbe gem. P. 189 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 in der Betriebsart Hotel Garni : seit: Donnerstag, 01. März 1990GF: - Stadtplatz 22A 4840 Vöcklabruck Telefon * : 07672/22820 ----------------------------------------------------------------------------- Maier KarlDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Maier Karl Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Maier Karl Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Gastronomie<3948> : Kaffeerestaurants Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe (§ 111 Abs. 1 Z 2 ) in der Betriebsart Cafe : seit: Dienstag, 14. März 2006GF: - Stadtplatz 37 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Müllehner PetraDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Müllehner Petra Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Müllehner Petra Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Gastronomie<3948> : Kaffeerestaurants Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe gem. P. 142 Abs 1 Z. 2-4 GewO 1994 in der Betriebsart Cafe-Restaurant : seit: Samstag, 01. Mai 1999GF: - Stadtplatz 14 4840 Vöcklabruck Telefon * : 07672/20937 ----------------------------------------------------------------------------- Trebilcock KeithDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Trebilcock Keith Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Trebilcock Keith Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Gastronomie<3948> : Kaffeerestaurants Gewerbeberechtigungen ruhend Gastgewerbe (§ 111 Abs. 1 Z 2 GewO 1994) in der Betriebsart Cafe : seit: Mittwoch, 07. März 2007GF: Thomas Kroupa Vorstadt 14 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG Firmenbuchnummer : 210146p Firmengericht : Landesgericht Linz Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Gmunden Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Magistrat der Stadt Linz/Donau Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Chemische Gewerbe & Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger<3863> : Erzeugung pharm. Präparate Elektro- und Alarmanlagentechnik sowie Kommunikationselekt.<3838> : Elektrotechniker ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen Gastronomie<3948> : Kantinen Handel mit Arzneimittel, Drogeriewaren, Chemikalien, Farben<3920> : Großhandel mit Arzneimittel Mechatroniker<3841> : Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung Unternehmensberatung und Informationstechnologie<3874> : Datenverarbeiter Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe (§ 111 Abs. 1 Z 2 GewO 1994) : seit: Dienstag, 23. Oktober 2007GF: Rudolf Nagl Elektrotechnik ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen : seit: Donnerstag, 19. April 2007GF: Ing. Karl Helmut Adlberger Gastgewerbe mit den Berechtigungen des § 111 Abs. 1 GewO 1994 Ziff. 2) Verabreichung von Speisen jeder Art und Ausschank von Getränken in der Betriebsart einer Werkskantine : seit: Donnerstag, 07. September 2006GF: Ernst Reittinger-Hubmer Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung verbunden mit Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik sowie mit Mechatroniker für Medizingerätetechnik und mit Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik (verbundenes Handwerk) : seit: Dienstag, 06. Juni 2006GF: Ing. Karl Helmut Adlberger Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach § 111 Abs. 1 Ziffer 2 GewO. 1994 in der Betriebsart einer Kantine : seit: Mittwoch, 14. Jänner 2004GF: Alfred Andreas Hörtenhuber Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik : seit: Freitag, 12. Dezember 2003GF: Johannes Bretbacher Herstellung von Arzneimitteln und Großhandel mit Arzneimitteln eingeschränkt auf 1. die Herstellung, Abfüllung und Abpackung von Arzneimitteln, 2. die Herstellung, Abfüllung oder Abpackung von Präparaten, die zur diagnostischen Verwendung ohne Berührung mit dem menschlichen Körper bestimmt sind, 3. den Großhandel mit Arzneimitteln und mit Präparaten, die zur diagnostischen Verwendung ohne Berührung mit dem menschlichen Körper bestimmt sind : seit: Freitag, 05. Juli 2002GF: Mag.pharm. Hans-Peter Kranabitl Dr. Wilhelm Bock-Straße 1 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Abaci SaziyeDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Abaci Saziye Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Abaci Saziye Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Gastronomie<3948> : Buffets Freies Gastgewerbe gem. P. 111 Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe (§ 111 Abs. 1 Z 2 GewO 1994) in der Betriebsart Buffet) : seit: Donnerstag, 27. April 2006GF: - Freies Gastgewerbe mit nicht mehr als acht Verabreichungsplätzen gemäss § 143 Z 7 GewO 1994 : seit: Montag, 21. Jänner 2002GF: - Robert Kunz-Straße 5 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Busreisen Wintereder GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Busreisen Wintereder GmbH Firmenbuchnummer : 98532a Firmengericht : Landesgericht Wels Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck UID-Nummer : Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Busreisen Wintereder GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<3942> : Mietwagenunternehmungen Schifffahrtsunternehmungen<3938> : Linienschifffahrt auf Binnenseen Gewerbeberechtigungen aufrecht Schiffahrtskonzession im Unfang von einem Fahrzeug zur Beförderung von maximal acht Fahrgästen im Gelegenheitsverkehr : seit: Donnerstag, 24. Juli 2003GF: Siegfried Wintereder Konzession für das Mietwagengewerbe mit einem (1) PKW (Einschränkung von 13 auf 1 PKW mit Wirkung vom 29.05.2008) : seit: Donnerstag, 13. Jänner 1994GF: Siegfried Wintereder Industriestr. 32 4840 Vöcklabruck Telefon * : 07672/75011-0;Fax * : 07672375011-33 ----------------------------------------------------------------------------- WINTEREDER TOURISTIK-GMBH - AutobusunternehmungenDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : WINTEREDER TOURISTIK-GMBH Unternehmensbezeichnung : Autobusunternehmungen Adresse : Industriestr. 32, 4840 Vöcklabruck Wir über uns : Gruppenreisen, Tagesfahrten, Bäderreisen, Kulturreisen, Schülerverkehr, Schülerreisen, EU Reisen Firmenbuchnummer : 58024f Firmengericht : Landesgericht Wels Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Rechtsform : GMBH UID-Nummer : ATU24825606 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : WINTEREDER TOURISTIK-GMBH Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen<3942> : Mietwagenunternehmungen Reisebüros<3952> : Vollberechtigung Gewerbeberechtigungen aufrecht Mietwagen-Gewerbe mit 5 (fünf) PKW gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GelverkG 1996 : seit: Donnerstag, 21. September 2006GF: Ing. Günter Neumann WB-Reisebüro gem. P. 175 Abs. 1 GewO 1973 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 1994GF: - Reisebüro gem. P. 175 Abs. 1 GewO 1973 : seit: Mittwoch, 27. Oktober 1993GF: Ing. Günter Neumann Industriestraße 32 4840 Vöcklabruck Telefon * : *43(0)7672/75005;Fax * : *43(0)7672/75005 DW 33;mail : touristik@wintereder.at;web : http://www.wintereder.at/ ----------------------------------------------------------------------------- dm drogerie markt GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : dm drogerie markt GmbH Firmenbuchnummer : 67493f Firmengericht : Landesgericht Salzburg Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn Bezirkshauptmannschaft Eferding Bezirkshauptmannschaft Freistadt Bezirkshauptmannschaft Gmunden Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems Bezirkshauptmannschaft Linz-Land Bezirkshauptmannschaft Perg Bezirkshauptmannschaft Ried/Innkreis Bezirkshauptmannschaft Rohrbach Bezirkshauptmannschaft Schärding/Inn Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Magistrat der Stadt Linz/Donau Magistrat der Stadt Steyr Magistrat der Stadt Wels Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : dm drogerie markt GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel<3914> : Handel mit Medizinprodukten Friseure<3864> : Friseure und Perückenmacher Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure<3870> : Fußpfleger Kosmetiker Gastronomie<3948> : Buffets Handel mit Arzneimittel, Drogeriewaren, Chemikalien, Farben<3920> : Drogisten Handel mit Parfümeriewaren<3921> : Großhandel Handel mit Parfümeriewaren Lebensmittelhandel<3898> : Lebensmitteleinzelhandel Gewerbeberechtigungen aufrecht WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 07. Oktober 2008GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 07. Oktober 2008GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe eingeschränkt auf wie Hauptbetrieb : seit: Mittwoch, 02. April 2008GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken eingeschränkt auf wie Hauptbetrieb : seit: Mittwoch, 02. April 2008GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 04. Dezember 2007GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 04. Dezember 2007GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 14. Juni 2007GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Donnerstag, 14. Juni 2007GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 29. März 2007GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Donnerstag, 29. März 2007GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Montag, 11. September 2006GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Montag, 11. September 2006GF: - WB - Fußpfleger gemäß § 124 Z. 7 GewO 1994, Fußpfleger : seit: Montag, 11. September 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Montag, 11. September 2006GF: - WB - Kosmetik (Schönheitspflege) gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994, Schönheitspfleger (Kosmetiker) : seit: Montag, 11. September 2006GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 05. September 2006GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Dienstag, 05. September 2006GF: Josef Monschein WB - Fußpfleger gemäß § 124 Z. 7 GewO 1994, Fußpfleger : seit: Dienstag, 05. September 2006GF: Brigitte Herzog WB - Gastgewerbe gemäß § 124 Z. 8 GewO 1994, Gastgewerbe mit den Berechtigungen gemäß § 189 (1) GewO 1973, Z. 2, 3 u. 4 in der Betriebsart: Buffet : seit: Dienstag, 05. September 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 05. September 2006GF: - WB - Kosmetik (Schönheitspflege) gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994, Schönheitspfleger (Kosmetiker) : seit: Dienstag, 05. September 2006GF: Brigitte Herzog WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Mittwoch, 15. März 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Donnerstag, 12. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Mittwoch, 11. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandsstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 10. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 03. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 03. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 03. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 03. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 03. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken eingeschränkt auf ... Handel mit Medizinprodukten, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen, Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Dienstag, 03. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Montag, 02. Jänner 2006GF: - WB - Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 Z. 33 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Nasentropfen, Nasensprays und Nasenölen Augentropfen, (soweit diese nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen), Verbandstoffen, Erste Hilfe Ausstattungen, Atemschutzmasken : seit: Montag, 02. Jänner 2006GF: - WB - Friseur und Perückenmacher : seit: Donnerstag, 20. Oktober 2005GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Freitag, 16. September 2005GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Donnerstag, 14. Juli 2005GF: - WB - Fußpfleger gemäß § 124 Z. 7 GewO 1994, Fußpfleger : seit: Donnerstag, 14. Juli 2005GF: - WB - Kosmetik (Schönheitspflege) gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994, Schönheitspfleger (Kosmetiker) : seit: Donnerstag, 14. Juli 2005GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Montag, 23. Mai 2005GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 19. Mai 2005GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Montag, 25. Oktober 2004GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 18. März 2004GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Donnerstag, 18. März 2004GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Donnerstag, 18. März 2004GF: - WB - Fußpfleger gemäß § 124 Z. 7 GewO 1994, Fußpfleger : seit: Donnerstag, 18. März 2004GF: - WB - Kosmetik (Schönheitspflege) gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994, Schönheitspfleger (Kosmetiker) : seit: Donnerstag, 18. März 2004GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 23. Oktober 2003GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 16. Oktober 2003GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 22. Mai 2003GF: - WB - Drogisten gemäß § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 12. November 2002GF: - WB - Drogisten gemäss § 127 Z. 12 GewO 1994, Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 10. Juli 2002GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Donnerstag, 04. April 2002GF: - WB - Fußpfleger gemäss § 124 Z. 7 GewO 1994, Fußpfleger : seit: Donnerstag, 04. April 2002GF: - WB - Kosmetik (Schönheitspflege) gemäss § 124 Z. 11 GewO 1994, Schönheitspfleger (Kosmetiker) : seit: Donnerstag, 04. April 2002GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Freitag, 12. Oktober 2001GF: - WB - Drogisten : seit: Freitag, 24. August 2001GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Freitag, 24. August 2001GF: - WB - Fußpflege : seit: Freitag, 24. August 2001GF: - WB - Schönheitspfleger (Kosmetiker) : seit: Freitag, 24. August 2001GF: - WB - Drogistengewerbe gem. P.127 Ziff. 12 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 23. August 2001GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Donnerstag, 23. August 2001GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 20. August 2001GF: - WB - Friseur und Perückenmacher : seit: Montag, 20. August 2001GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 11. Juni 2001GF: - WB - Drogisten : seit: Montag, 15. Jänner 2001GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Mittwoch, 03. Jänner 2001GF: - WB - Fußpflege : seit: Mittwoch, 03. Jänner 2001GF: - WB - Kosmetik (Schönheitspflege) : seit: Mittwoch, 03. Jänner 2001GF: - WB - Drogisten : seit: Mittwoch, 18. Oktober 2000GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 28. September 2000GF: - WB - Friseur- und Perückenmacher : seit: Donnerstag, 28. September 2000GF: - WB - Drogisten gem. P.127 Z.12 GewO 1994 : seit: Freitag, 22. September 2000GF: - WB-Friseure und Perückenmacher : seit: Freitag, 22. September 2000GF: - WB - Friseure- und Perückenmacher : seit: Montag, 19. Juni 2000GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 11. Februar 2000GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 07. Februar 2000GF: - WB - Friseur und Perückenmacher : seit: Montag, 07. Februar 2000GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Montag, 07. Juni 1999GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Montag, 07. Juni 1999GF: - WB - Fußpfleger gem. P.124 Ziff. 7 GewO 1994 : seit: Montag, 07. Juni 1999GF: Brigitte Herzog WB - Gastgewerbe, in der Betriebsart eines Buffets mit den Berechtigungen des P. 142 Abs. 1 Z. 2 eingeschränkt auf kleine Imbisse, Z. 3 und Z. 4 der GewO 1994 : seit: Montag, 07. Juni 1999GF: - WB - Kosmetiker - P.124 Ziff. 11 GewO 1994 - : seit: Montag, 07. Juni 1999GF: Brigitte Herzog WB - Drogisten : seit: Montag, 01. Februar 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 28. Oktober 1998GF: - WB - Schönheitspfleger (Kosmetiker) : seit: Dienstag, 05. Mai 1998GF: - WB -Fußpfleger : seit: Dienstag, 05. Mai 1998GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Dienstag, 01. Juli 1997GF: - WB - Fußpfleger : seit: Dienstag, 01. Juli 1997GF: - WB - Schönheitspfleger : seit: Dienstag, 01. Juli 1997GF: - WB - Drogistengewerbe gem. P. 127 Z. 47 GewO. 1994 : seit: Donnerstag, 26. Juni 1997GF: - WB - Friseur und Perückenmacher : seit: Mittwoch, 28. August 1996GF: - WB - Drogisten : seit: Mittwoch, 14. August 1996GF: Roland Köchl WB - Friseur und Perückenmacher : seit: Mittwoch, 26. Juni 1996GF: Regina Andrea Krenn WB - Friseure- und Perückenmacher : seit: Mittwoch, 17. Jänner 1996GF: - WB - Fußpfleger : seit: Mittwoch, 17. Jänner 1996GF: - WB - Gastgewerbe gem. P. 142 Abs. 1 GewO. 1994, Ziff. 2, 3 und 4 in der Betriebsart eines Buffets : seit: Mittwoch, 17. Jänner 1996GF: - WB - Kosmetiker (Schönheitspfleger) : seit: Mittwoch, 17. Jänner 1996GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Dienstag, 05. September 1995GF: - WB - Fußpfleger : seit: Dienstag, 05. September 1995GF: - WB - Gastgewerbe, in der Betriebsart eines Buffets mit den Berechtigungen des P. 142 Abs. 1 Z. 2 eingeschränkt auf kleine Imbisse, Z. 3 und Z. 4 der GewO 1994 : seit: Dienstag, 05. September 1995GF: - WB - Kosmetiker (Schönheitspfleger) : seit: Dienstag, 05. September 1995GF: - WB - Drogisten, beschr. auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 09. August 1995GF: - WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Mittwoch, 09. August 1995GF: - WB - Fußpfleger : seit: Mittwoch, 09. August 1995GF: - WB - Kosmetiker (Schönheitspfleger) : seit: Mittwoch, 09. August 1995GF: - WB - Friseur- und Perückenmacher : seit: Freitag, 04. August 1995GF: - WB - Fußpfleger : seit: Freitag, 04. August 1995GF: - WB - Schönheitspfleger (Kosmetiker) : seit: Freitag, 04. August 1995GF: - WB - Fußpfleger : seit: Dienstag, 06. September 1994GF: - WB - Kosmetiker (Schönheitspfleger) : seit: Dienstag, 06. September 1994GF: - WB - Friseure-und Perückenmacher : seit: Mittwoch, 31. August 1994GF: Renate Blüthl WB - Friseure und Perückenmacher : seit: Dienstag, 09. August 1994GF: - WB - Friseur- und Perückenmacher : seit: Dienstag, 03. Mai 1994GF: Renate Blüthl WB - Friseure- und Perückenmacher : seit: Freitag, 15. Oktober 1993GF: Regina Andrea Krenn WB - Drogistengewerbe, eingeschr. auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 01. Juli 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 29. April 1993GF: - WB - Drogistengewerbe, eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 16. April 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 28. November 1992GF: - WB - Drogistengewerbe gem. P. 223, 226 und 227 : seit: Mittwoch, 30. September 1992GF: - WB - Drogistengewerbe, eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Samstag, 20. Juni 1992GF: Roland Köchl WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 31. März 1992GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 13. August 1991GF: Hedwig Hieke-Lagler WB - Gastgewerbe, in der Betriebsart eines Buffets mit den Berechtigungen des P. 189 Abs.1 Z.2, eingeschränkt auf kleine Imbisse, Z.3 und Z.4 der GewO 1973 : seit: Donnerstag, 03. Jänner 1991GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 10. Oktober 1990GF: - WB - Drogist : seit: Donnerstag, 13. September 1990GF: - WB - Fußpfleger : seit: Donnerstag, 19. Juli 1990GF: - WB - Kosmetiker (Schönheitspfleger) : seit: Donnerstag, 19. Juli 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 08. März 1990GF: - WB - Gastgewerbe gem. P. 189 Abs. 1 Z. 2,3 u. 4 GewO 1973 in der Betriebsart "Buffet" : seit: Donnerstag, 08. März 1990GF: - WB - Drogist : seit: Freitag, 02. Februar 1990GF: - WB - Fußpfleger gem. P. 103 Abs. 1 lit B Z. 19 GewO 1973 : seit: Freitag, 26. Mai 1989GF: - WB - Schönheitspfleger (Kosmetiker) : seit: Freitag, 26. Mai 1989GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 04. Mai 1984GF: - WB - Drogerie : seit: Montag, 16. August 1982GF: Roland Köchl WB - Drogerie : seit: Samstag, 24. Juli 1982GF: - WB - Drogerie : seit: Donnerstag, 17. Juni 1982GF: Roland Köchl WB - Drogerie : seit: Mittwoch, 16. Juni 1982GF: Roland Köchl WB - Drogerie : seit: Mittwoch, 16. Juni 1982GF: - WB - Drogerie : seit: Dienstag, 15. Juni 1982GF: Hedwig Hieke-Lagler WB - Drogerie : seit: Samstag, 12. Juni 1982GF: - WB - Drogerie : seit: Samstag, 12. Juni 1982GF: - WB - Drogerie : seit: Samstag, 12. Juni 1982GF: Roland Köchl WB - Drogerie : seit: Freitag, 11. Juni 1982GF: - WB - Drogerie : seit: Freitag, 11. Juni 1982GF: - WB - Drogerie : seit: Dienstag, 08. Juni 1982GF: Roland Köchl WB - Drogerie : seit: Mittwoch, 26. Mai 1982GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend WB - Handelsgewerbe gem. P. 124 Z. 11 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 19. April 1996GF: - WB - Handelsgewerbe gem.P.124 Z.11 Gew0 1994, beschr. auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 24. August 1995GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P. 103 ..., eingeschr. auf den Großhandel : seit: Montag, 15. März 1993GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P. 103 Abs. 1 lit. B Z. 25 GewO 1973, beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 04. Februar 1993GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P. 103 ..., eingeschr. auf den Einzelhandel : seit: Montag, 01. Juni 1992GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P. 103.., beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 26. März 1992GF: Ewald Klösch WB - Handelsgewerbe gem. P. 103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Montag, 09. Dezember 1991GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P. 103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 04. Juli 1991GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., eingeschr. auf den Einzelhandel : seit: Montag, 30. Juli 1990GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 25. Mai 1990GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P.103..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 05. Oktober 1989GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 26. Mai 1989GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 15. September 1983GF: Ewald Klösch WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 22. Juni 1982GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 22. Juni 1982GF: - WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 09. Juni 1982GF: Ewald Klösch WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 31. März 1982GF: Ewald Klösch WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 31. März 1982GF: Ewald Klösch WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 31. März 1982GF: Ewald Klösch WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 31. März 1982GF: Ewald Klösch WB - Handelsgewerbe gem. P.103 ..., beschr. auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 31. März 1982GF: Ewald Klösch Max Planckstr. 1 4840 Vöcklabruck Telefon * : 0662/8583-0;Fax * : 06628583111;mail : info@dm-drogeriemarkt.at;web : http://www.dm-drogeriemarkt.at/ ----------------------------------------------------------------------------- Freilinger Wolfgang Thomas Dr.Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Freilinger Wolfgang Thomas Dr. Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Freilinger Wolfgang Thomas Dr. Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel<3914> : Handel mit Medizinprodukten Handel mit Arzneimittel, Drogeriewaren, Chemikalien, Farben<3920> : Drogisten Gewerbeberechtigungen aufrecht Drogisten (§ 104 GewO 1994) : seit: Freitag, 17. Oktober 2008GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend Handel mit Medizinprodukten (§ 115 GewO 1994) : seit: Samstag, 01. Jänner 2005GF: - Johann Seifriedsberger-Straße 6 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Hohl Eberle Reformhaus OGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Hohl Eberle Reformhaus OG Firmenbuchnummer : 310080a Firmengericht : Landesgericht Wels Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Hohl Eberle Reformhaus OG Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Handel mit Arzneimittel, Drogeriewaren, Chemikalien, Farben<3920> : Drogisten Handel mit Arzneimittel, Drogeriewaren, Chemikalien und Farb Handel mit Parfümeriewaren<3921> : Handel mit Parfümeriewaren Lebensmittelhandel<3898> : Lebensmitteleinzelhandel Gewerbeberechtigungen aufrecht Drogisten (§ 104 GewO 1994) : seit: Montag, 01. September 2008GF: Birte Andrea Eberle Handels- und Handelsagentengewerbe : seit: Montag, 01. September 2008GF: Romana Hohl Stadtplatz 22a 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Max Lötsch Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Max Lötsch Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KG Firmenbuchnummer : 25610m Firmengericht : Landesgericht Wels Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Max Lötsch Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KG Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Handel mit Arzneimittel, Drogeriewaren, Chemikalien, Farben<3920> : Drogisten Handel mit Parfümeriewaren<3921> : Handel mit Parfümeriewaren Lebensmittelhandel<3898> : Lebensmitteleinzelhandel Textilhandel<3904> : Textilhandel Gewerbeberechtigungen aufrecht Einzelhandel mit WoB : seit: Mittwoch, 10. Jänner 1951GF: Mag. Maximilian Lötsch Verkauf von Giften und der zur arzneilichen Verwendung bestimmten Stoffe und Präparate : seit: Mittwoch, 10. Jänner 1951GF: Mag. Maximilian Lötsch Hinterstadt 23 4840 Vöcklabruck Telefon * : 07672/3420-0 ----------------------------------------------------------------------------- Anton Schlecker Gesellschaft m.b.H.Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Anton Schlecker Gesellschaft m.b.H. Firmenbuchnummer : 86077i Firmengericht : Landesgericht Linz Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn Bezirkshauptmannschaft Eferding Bezirkshauptmannschaft Freistadt Bezirkshauptmannschaft Gmunden Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems Bezirkshauptmannschaft Linz-Land Bezirkshauptmannschaft Perg Bezirkshauptmannschaft Ried/Innkreis Bezirkshauptmannschaft Rohrbach Bezirkshauptmannschaft Schärding/Inn Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Bezirkshauptmannschaft Wels-Land Magistrat der Stadt Linz/Donau Magistrat der Stadt Steyr Magistrat der Stadt Wels Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Anton Schlecker Gesellschaft m.b.H. Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Eisen- und Hartwarenhandel<3911> : Handel mit pyrotechn. Artikeln/Sprengpräparate und Sprengm. Handel mit Arzneimittel, Drogeriewaren, Chemikalien, Farben<3920> : Drogisten Handel mit Arzneimittel, Drogeriewaren, Chemikalien und Farb Lebensmittelhandel<3898> : Lebensmitteleinzelhandel Gewerbeberechtigungen aufrecht WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II : seit: Mittwoch, 17. Dezember 2008GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II : seit: Freitag, 12. September 2008GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 19. August 2008GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II : seit: Samstag, 16. August 2008GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 07. Juli 2008GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 04. April 2008GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 30. Jänner 2008GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 07. Jänner 2008GF: - WB - Drogistengewerbe eingeschränkt auf Drogisten : seit: Samstag, 10. November 2007GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 26. September 2007GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 15. Mai 2007GF: - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II *Ruhendmeldung vom 06.01. bis 30. 11. J.J. : seit: Samstag, 13. Jänner 2007GF: Michael Schüßler WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln undsonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetzunterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf denHandel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage,daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegebenwerden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen *Ruhendmeldung vom 06.01. bis 30.11. J.J. : seit: Mittwoch, 29. November 2006GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln undsonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetzunterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf denHandel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage,daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegebenwerden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen eingeschränkt auf Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II *Ruhendmeldung vom 06.01. bis 30.11. J.J. : seit: Montag, 27. November 2006GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 27. September 2006GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln undsonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetzunterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf denHandel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage,daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegebenwerden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen *Ruhendmeldung vom 06.01. bis 30.11. J.J. : seit: Dienstag, 19. September 2006GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln undsonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetzunterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf denHandel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage,daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegebenwerden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen *Ruhendmeldung vom 06.01. bis 30.11. J.J. : seit: Dienstag, 29. August 2006GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 22. Juni 2006GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 07. Juni 2006GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 10. Mai 2006GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 10. Mai 2006GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J.J. : seit: Mittwoch, 15. Februar 2006GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 21. Dezember 2005GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30.11. J.J. : seit: Donnerstag, 27. Oktober 2005GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 19. Oktober 2005GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 29. Juli 2005GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J.J. : seit: Freitag, 29. Juli 2005GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, * Ruhendmeldung vom 6. 1. bis 30. 11. J.J. : seit: Freitag, 06. Mai 2005GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, * Ruhendmeldung vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Dienstag, 22. März 2005GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, * Ruhendmeldung vom 6. 1.bis 30. 11. J. J. : seit: Montag, 21. Februar 2005GF: Michael Schüssler WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 04. Februar 2005GF: Michael Schüssler WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 27. Jänner 2005GF: Michael Schüssler WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 30. Dezember 2004GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, eingeschränkt auf Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden : seit: Dienstag, 14. Dezember 2004GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 25. November 2004GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen : seit: Dienstag, 09. November 2004GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen eingeschränkt auf Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II : seit: Freitag, 05. November 2004GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11.J. J. : seit: Donnerstag, 04. November 2004GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 27. September 2004GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 16. September 2004GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen : seit: Donnerstag, 02. September 2004GF: - WB - Drogistengewerbe eingeschränkt auf Drogisten : seit: Donnerstag, 17. Juni 2004GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Montag, 14. Juni 2004GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 30. April 2004GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 13. April 2004GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 11. März 2004GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. März 2004GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. März 2004GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 05. Februar 2004GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 14. Jänner 2004GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen eingeschränkt auf Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nurdurch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Freitag, 02. Jänner 2004GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen, eingeschränkt auf Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 20. Dezember 2003GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 05. Dezember 2003GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 19. November 2003GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 19. November 2003GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 20. Oktober 2003GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 20. August 2003GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Mittwoch, 13. August 2003GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 19. Juni 2003GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 12. Mai 2003GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 08. Mai 2003GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 10. April 2003GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Mittwoch, 05. März 2003GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 23. Jänner 2003GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 18. Jänner 2003GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 28. Dezember 2002GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30.11. J. J. : seit: Mittwoch, 25. Dezember 2002GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 15. November 2002GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 06. November 2002GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Mittwoch, 06. November 2002GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 12. September 2002GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, dass Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden/der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 12. September 2002GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 12. September 2002GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen beschränkt auf den Einzelhandel * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 12. September 2002GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen eingeschränkt auf Mit der Auflage, dass Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden dürfen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 12. September 2002GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 24. August 2002GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 21. August 2002GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 18. Juli 2002GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juli 2002GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 10. Mai 2002GF: - WB - DROGISTENGEWERBE : seit: Freitag, 26. April 2002GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 11. Februar 2002GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 08. Februar 2002GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 12. Jänner 2002GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, wobei die Feuerwerkskörper nicht im Wege d. Selbstbedienung sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden dürfen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 12. Jänner 2002GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyro- Technikunternehmen) beschr.A Uf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, wobei Feuerwerkskörper nicht im Wege d. Selbstbedienung sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal ab- Gegeben werden dürfen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Freitag, 04. Jänner 2002GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 24. November 2001GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 10. Oktober 2001GF: - WB - Drogistengewerbe gem. P. 216 GewO.1994 : seit: Donnerstag, 06. September 2001GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zünd- und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Kl. II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 31. August 2001GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyro- Technikunternehmen), beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Freitag, 17. August 2001GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 24. Juli 2001GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß-und Sprengmittelgesetz Unterlie- Gen und Handel mit diesen Erzeugnissen)beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Samstag, 21. Juli 2001GF: - WB - Drogisten : seit: Donnerstag, 22. März 2001GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 25. Jänner 2001GF: Michael Schüssler WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 21. Dezember 2000GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 19. Dezember 2000GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschr.auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Freitag, 20. Oktober 2000GF: - WB - Erzeugung von pyrotechn. Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyro- Technikunternehmen), beschr. auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Mittwoch, 18. Oktober 2000GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelfesetz unter- liegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyro- Technikunternehmen) beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II - Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. j. J. : seit: Donnerstag, 12. Oktober 2000GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben - der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 12. Oktober 2000GF: - WB - Erzeugung von pyrotechn. Artikeln sowie von Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnik- Unternehmen), beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30.11. J. J. : seit: Dienstag, 19. September 2000GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Spreng- Mitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittel- Gesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Dienstag, 19. September 2000GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 24. August 2000GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 22. August 2000GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II eingeschränkt auf mit der Auflage, dass Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden dürfen *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11 J.J. : seit: Mittwoch, 14. Juni 2000GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 08. Mai 2000GF: - WB - Drogist : seit: Dienstag, 21. März 2000GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 21. März 2000GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyro- Technikunternehmen) beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II - : seit: Freitag, 17. März 2000GF: - WB - Drogist : seit: Freitag, 21. Jänner 2000GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 21. Jänner 2000GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 21. Jänner 2000GF: - WB-Drogistengewerbe : seit: Freitag, 21. Jänner 2000GF: Michael Schüssler WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 13. Jänner 2000GF: - WB - Erz. von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln,die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnissen,beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 08. Jänner 2000GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II mit der Auflage, dass Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden dürfen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 08. Jänner 2000GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln,die nicht dem Schieß-u.Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Kl.II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Mittwoch, 29. Dezember 1999GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Züntmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Mittwoch, 29. Dezember 1999GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 16. Dezember 1999GF: - WB - Drogist gem. P.223 GewO 1973 : seit: Dienstag, 14. Dezember 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 14. Dezember 1999GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 27. November 1999GF: - WB - Drogisten : seit: Donnerstag, 18. November 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 16. September 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 16. September 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 16. September 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 16. September 1999GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II eingeschränkt auf mit der Auflage, dass Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden dürfen *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 11. September 1999GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II eingeschränkt auf mit der Auflage, dass Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden dürfen *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 11. September 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 26. August 1999GF: - WB - Erzeugung von pyrotechn. Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen), beschr auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. j.J. : seit: Donnerstag, 05. August 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 29. Juli 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 15. Juni 1999GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. j.J. : seit: Freitag, 04. Juni 1999GF: - WB - Erzeugung Vpm pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen), beschr. auf den Handel mit Pyrot.Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. j.J. : seit: Freitag, 04. Juni 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 17. Mai 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 16. April 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 31. März 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 09. März 1999GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 09. März 1999GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II unter der Auflage, Feuer- Werkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben, der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30. 11. j.J. : seit: Freitag, 08. Jänner 1999GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gem.P.146 Abs.1 Ziff.2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Kl.II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 08. Jänner 1999GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II (Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden) Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30. 11. j.J. : seit: Mittwoch, 06. Jänner 1999GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. j.J. : seit: Mittwoch, 30. Dezember 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und Sonsitgen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Ar- Tikeln der Klasse II, mit der Auflage, dass Feuer- Werkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch Gechultes Verkaufspersonal abgegeben werden dürfen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. j.J. : seit: Freitag, 18. Dezember 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Ar- Tikeln der Klasse II, mit der Auflage, dass Feuer- Werkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal ab- gegen werden dürfen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 18. Dezember 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechn. Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln,die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschr. auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. j.J. : seit: Mittwoch, 16. Dezember 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnis- sen, beschr. auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. j.J. : seit: Mittwoch, 16. Dezember 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Spreng- Mitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnissen) beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Mittwoch, 16. Dezember 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II eingeschränkt auf mit der Auflage, dass Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden dürfen *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Mittwoch, 16. Dezember 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artiklen sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Mittwoch, 16. Dezember 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 17. November 1998GF: - WB - Drogisten : seit: Mittwoch, 11. November 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 15. Oktober 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 13. Oktober 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 13. Oktober 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 13. Oktober 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 13. Oktober 1998GF: - WB-Drogistengewerbe : seit: Montag, 05. Oktober 1998GF: - WB - Drogisten : seit: Montag, 14. September 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 19. August 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- u. Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyro- Technikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II - Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 02. Juli 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechn. Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Spengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnik- Unternehmen) beschr. auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Mittwoch, 01. Juli 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyro- Technikernternehmen) beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Mittwoch, 01. Juli 1998GF: Bernd Robert Gram WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Mittwoch, 01. Juli 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 09. Juni 1998GF: Bernd Robert Gram WB - Drogist : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogist : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogist : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogist : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogist : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogist gem. P.223 GewO 1973 : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogist gem. P.223 GewO 1973 : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogist gem. P.223 GewO 1973 : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogisten : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogisten : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogisten : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: Bernd Robert Gram WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: Bernd Robert Gram WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: Bernd Robert Gram WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: Bernd Robert Gram WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: Bernd Robert Gram WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: Bernd Robert Gram WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB-Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB-Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 04. Juni 1998GF: - WB - Drogist gem. P.223 GewO 1973 : seit: Mittwoch, 20. Mai 1998GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 29. April 1998GF: - WB - Drogist gem. P.223 GewO 1973 : seit: Montag, 06. April 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechn. Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyro- Technikunternehmen) beschr. auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Samstag, 03. Jänner 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Samstag, 03. Jänner 1998GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Samstag, 03. Jänner 1998GF: - WB - Erzeugung von pyrotechn. Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 20. November 1997GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeug- Nissen (Pyrotechnikunternehmen) beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 20. November 1997GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeug- Nissen (Pyrotechnikunternehmen) beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 20. November 1997GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen und Handel mit diesen Erzeug- Nisssen (Pyrotechnikunternehmen) beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 20. November 1997GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 20. November 1997GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Spengmittelgesetz unter- liegen und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 20. November 1997GF: - WB-Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben, der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 20. November 1997GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 15. November 1997GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben, der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 13. November 1997GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse ii mit der Auflage, dass Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden dürfen. Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Samstag, 14. Dezember 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II. Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 03. Dezember 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, weiters beschr. auf die Lagerung von bis zu 20 kg pyrotechn. Artikel und mit der Auflage, dass Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden dürfen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 03. Dezember 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, weiters beschränkt auf die Lagerung von bis 20 kg Pyrotechnischer Artikel - Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 03. Dezember 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 05. November 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, eingeschränkt auf die Lagerung bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 05. November 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, eingeschränkt auf die Lagerung von bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 05. November 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben, der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen, beschränkt auf die Lagerung von bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1 bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 22. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben, der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen, beschränkt auf die Lagerung von bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 22. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben, der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen, beschränkt auf die Lagerung von bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11 j.J. : seit: Dienstag, 22. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben, der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen, beschränkt auf die Lagerung von bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 22. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben, der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen, beschränkt auf die Lagerung von bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 22. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben, der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen, beschränkt auf die Lagerung von bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 22. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben, der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen, beschränkt auf die Lagerung von bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 22. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung Abzugeben, der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen, beschränkt auf die Lagerung von bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 22. Oktober 1996GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II beschränkt auf die Lagerung von bis zu 20 kg pyrotechnischer Artikel *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Freitag, 11. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, beschr. auf die Lagerung von bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel, gem. P. 175 Abs. 1 u. 3, P. 193 und 196 GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 mit der Auflage bewilligt, dass Feuer- Werkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal ab- Gegeben werden dürfen. Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 11. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 11. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 11. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr.auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, sowie beschränkt auf die Lagerung von bis zu 20 kg Pyrotechnischer Artikel Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. j.J. : seit: Freitag, 11. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zünmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 11. Oktober 1996GF: Bernd Robert Gram WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 11. Oktober 1996GF: - WB - Handel mit pyrotechn. Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 22. Dezember 1995GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelge- Setz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 22. Dezember 1995GF: Bernd Robert Gram WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf die Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerrruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 22. Dezember 1995GF: Bernd Robert Gram WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.11 bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 22. Dezember 1995GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Samstag, 22. April 1995GF: - WB - Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 12. Jänner 1995GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, wobei die Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Personal ab- Gegeben werden dürfen - Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Mittwoch, 23. November 1994GF: Bernd Robert Gram WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II - Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Mittwoch, 16. November 1994GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen Auflage: Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung, sondern nur durch geschultes Verkaufspersonal abgegeben werden Ruhendmeldung bis auf Widerruf von 6.1 bis 30.11. j.J. : seit: Samstag, 27. August 1994GF: - WB - Drogistengewerbes : seit: Dienstag, 14. Juni 1994GF: - WB - Drogist : seit: Donnerstag, 21. April 1994GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 31. März 1994GF: - WB - Handel mit pyrotechn. Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Kl. II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Samstag, 12. März 1994GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Samstag, 12. März 1994GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 04. März 1994GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 01. März 1994GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 14. Jänner 1994GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 13. Jänner 1994GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gem. P. 128 Z.2 GewO 1973, beschr auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II unter der Auflage: Feuerwerks- Körper dürfen nicht im Wege der Selbstbe- Dienung abgegeben werden, der Verkauf muss durch geschultes Personal erfolgen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 13. Jänner 1994GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Atikeln der Klasse II - Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 13. Jänner 1994GF: - WB - Handel mit pyrotechn. Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Mittwoch, 12. Jänner 1994GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Sonntag, 02. Jänner 1994GF: Bernd Robert Gram WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 24. Dezember 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 02. November 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 21. September 1993GF: - WB - Drogistengewerbe gem. P. 223 GewO. 1973 : seit: Mittwoch, 04. August 1993GF: Bernd Robert Gram WB - Drogisten : seit: Dienstag, 03. August 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 10. Juli 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 29. Mai 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 29. Mai 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 29. Mai 1993GF: - WB - Drogisten gem. P. 223 GewO 1973 : seit: Donnerstag, 13. Mai 1993GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Donnerstag, 08. April 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 03. April 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 24. Februar 1993GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gem. P. 146 Abs.1 Ziff. 2 GewO 73 beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage: Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der der Selbstbedienung abgegeben werden, der Verkauf muss durch geschultes Personal er- Folgen. Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Samstag, 20. Februar 1993GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Spreng- Mitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage: Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung ab- Gegeben werden, der Verkauf muss durch Ge- Schultes Personal erfolgen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 09. Februar 1993GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, Bechr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II - Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 09. Februar 1993GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Samstag, 30. Jänner 1993GF: - WB - Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Mittwoch, 27. Jänner 1993GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Mittwoch, 27. Jänner 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 21. Jänner 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 21. Jänner 1993GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 08. Jänner 1993GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 23. Dezember 1992GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln,die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, beschr.auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Kl. II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 03. Dezember 1992GF: - WB - Drogist : seit: Samstag, 26. September 1992GF: - WB - Drogistengewerbe gem.P.223 Gew0 1973 : seit: Samstag, 20. Juni 1992GF: - WB - Drogist : seit: Samstag, 06. Juni 1992GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 03. Juni 1992GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 03. Juni 1992GF: - WB - Drogisten gem. P. 223 GewO 1973 : seit: Samstag, 23. Mai 1992GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 08. April 1992GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Sonntag, 29. März 1992GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 15. Februar 1992GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln Kl. II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Mittwoch, 04. Dezember 1991GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln Kl. II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Mittwoch, 04. Dezember 1991GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 13. November 1991GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gem. P. 146 Abs.1 Z.2 GewO 1973, beschr. auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage: Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden, der Verkauf muss durch geschultes Personal erfolgen Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Donnerstag, 07. November 1991GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Mittwoch, 16. Oktober 1991GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 10. Oktober 1991GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen gem.P.146 Abs.1 Ziff.2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Kl.II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Samstag, 05. Oktober 1991GF: - WB - Handel mit pyrotechn. Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unter- liegen gem. P. 146 Abs. 1 Z. 2 GewO 1973, beschr. auf den Handel mit pyrotechn. Artikeln der Kl. II unter der Auflage: Feuerwerkskörper dürfen nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden, der Verkauf muss durch geschultes Personal erfolgen. Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. J.J : seit: Donnerstag, 22. August 1991GF: Bernd Robert Gram WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 07. Juni 1991GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 28. März 1991GF: - WB-Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 19. März 1991GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Montag, 18. März 1991GF: - WB - Drogisten gem. P. 223 GewO 1973 : seit: Samstag, 16. März 1991GF: - WB - Drogisten gem. P. 223 GewO 1973 : seit: Donnerstag, 07. Februar 1991GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 01. Februar 1991GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 30. Jänner 1991GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 29. Dezember 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 28. Dezember 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 22. Dezember 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 19. Dezember 1990GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Dienstag, 18. Dezember 1990GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Dienstag, 18. Dezember 1990GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Dienstag, 18. Dezember 1990GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II *Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Dienstag, 18. Dezember 1990GF: - WB - Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen), beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung vom 06. 01. bis 30. 11. J. J. : seit: Dienstag, 18. Dezember 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 18. Dezember 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11 j.J. : seit: Dienstag, 18. Dezember 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 18. Dezember 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Dienstag, 18. Dezember 1990GF: - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln undsonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetzunterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf denHandel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage,daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegebenwerden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen : seit: Freitag, 23. November 1990GF: Michael Schüssler WB - Handel mit pyrotechn. Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 23. November 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechn.Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 23. November 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechn.Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 23. November 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Ar- Tikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 23. November 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 23. November 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 23. November 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 23. November 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 23. November 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 23. November 1990GF: - WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 23. November 1990GF: - WB-Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6.1. bis 30.11. j.J. : seit: Freitag, 23. November 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 15. November 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 10. November 1990GF: - WB - Drogisengewerbe : seit: Donnerstag, 18. Oktober 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 12. Oktober 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 12. Oktober 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 08. Oktober 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 28. September 1990GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 19. September 1990GF: Karl Perl WB - Ausübung des Drogistengewerbes : seit: Mittwoch, 15. August 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 02. August 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 02. August 1990GF: Bernd Robert Gram WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 02. August 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 01. Juni 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 19. April 1990GF: Bernd Robert Gram WB - Drogistengewerbe gem. P. 223 GewO 1973 : seit: Donnerstag, 19. April 1990GF: Bernd Gmar WB - Konzession für das Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 19. April 1990GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 14. April 1990GF: Bernd Robert Gram WB - Drogist : seit: Freitag, 05. Jänner 1990GF: Bernd Robert Gram WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 05. Jänner 1990GF: Bernd Robert Gram WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 13. Dezember 1989GF: Karl Perl WB - Drogist : seit: Samstag, 30. September 1989GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Samstag, 23. September 1989GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 27. Juli 1989GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Mittwoch, 26. Juli 1989GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 30. März 1989GF: - WB-Drogist : seit: Mittwoch, 22. März 1989GF: - WB - Drogist : seit: Samstag, 01. Oktober 1988GF: - Handelsgewerbe, beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 11. Dezember 1987GF: Michael Schüssler WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 27. November 1987GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 27. November 1987GF: - WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 27. November 1987GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 27. November 1987GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 27. November 1987GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 27. November 1987GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 27. November 1987GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Freitag, 27. November 1987GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 26. November 1987GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 26. November 1987GF: Bernhard Gram WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 26. November 1987GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 26. November 1987GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 24. November 1987GF: Bernhard Gram WB-Drogistengewerbe : seit: Dienstag, 24. November 1987GF: Karl Perl WB - Drogistengewerbe : seit: Montag, 23. November 1987GF: Karl Perl Drogistengewerbe : seit: Donnerstag, 29. Oktober 1987GF: Michael Schüssler Dürnauerstr. 85 4840 Vöcklabruck Telefon * : 07229/847;Fax * : 07229847601;mail : info@schlecker.com;web : http://www.schlecker.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Brandstötter Markus Mag.Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Brandstötter Markus Mag. Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Brandstötter Markus Mag. Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3907> : Großhandel (allgemein) Gewerbeberechtigungen aufrecht Handels- und Handelsagentengewerbe : seit: Freitag, 08. Oktober 2004GF: - Heschgasse 35/1/5 4840 Vöcklabruck Mobil * : 0699/12323218;mail : schwimmschule@aon.at ----------------------------------------------------------------------------- Cultural Skate Store Handels GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Cultural Skate Store Handels GmbH Firmenbuchnummer : 223573i Firmengericht : Landesgericht Wels Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Cultural Skate Store Handels GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3907> : Großhandel (allgemein) Gewerbeberechtigungen aufrecht Handels- und Handelsagentengewerbe gemäß § 124 Z 10 GewO 1994 * Fortführung gem. P.11 Abs.5 nach M-109594,0001 : seit: Samstag, 22. Juni 2002GF: Gerald Streicher Mühlbachgasse 5 4840 Vöcklabruck Telefon * : 07672/23028;Fax * : 0767275829;mail : office@culturalskatestore.com ----------------------------------------------------------------------------- Derntl Albert Mag.Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Derntl Albert Mag. Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Derntl Albert Mag. Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3907> : Großhandel (allgemein) Gewerbeberechtigungen aufrecht Handels- u. Handelsagentengewerbe gem. P.124 Z. 10 GewO 1994 : seit: Montag, 06. April 1998GF: - Freileiten 19/2 4840 Vöcklabruck Telefon * : 07672/74894 ----------------------------------------------------------------------------- Fischer AngelaDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Fischer Angela Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Fischer Angela Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3907> : Großhandel (allgemein) Textilhandel<3904> : Textilhandel Gewerbeberechtigungen aufrecht Handels- und Handelsagentengewerbe : seit: Dienstag, 02. Jänner 2007GF: - Gmundner Straße 21 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Höller AndreasDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Höller Andreas Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Höller Andreas Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3907> : Großhandel (allgemein) Gewerbeberechtigungen aufrecht Handels- und Handelsagentengewerbe : seit: Samstag, 01. Jänner 2005GF: - Dürnauer Straße 33 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Huber KarinDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Huber Karin Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Huber Karin Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3907> : Großhandel (allgemein) Gewerbeberechtigungen aufrecht Handels- und Handelsagentengewerbe : seit: Donnerstag, 01. Mai 2008GF: - Stadtplatz 11-13 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Kotrba KarlDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Kotrba Karl Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Perg Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Kotrba Karl Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3907> : Großhandel (allgemein) Gewerbeberechtigungen aufrecht WB - Handels- und Handelsagentengewerbe : seit: Montag, 30. März 2009GF: - WB - Handels- und Handelsagentengewerbe : seit: Mittwoch, 17. September 2008GF: - Handels- und Handelsagentengewerbe : seit: Dienstag, 16. September 2008GF: - Stadtplatz 22a/3 4840 Vöcklabruck ----------------------------------------------------------------------------- Lobmeier EdithDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Lobmeier Edith Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Lobmeier Edith Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3907> : Großhandel (allgemein) Gewerbeberechtigungen aufrecht Handels- und Handelsagentengewerbe : seit: Montag, 17. März 2003GF: - Stadtplatz 36 4840 Vöcklabruck Telefon * : 07672/20367;Mobil * : 0676/4016054;Fax * : 0767220367 ----------------------------------------------------------------------------- Marko-Zhang JianliDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Marko-Zhang Jianli Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Marko-Zhang Jianli Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Allgemeine Fachgruppe des Gewerbes<3872> : Kunstgewerbe Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3907> : Großhandel (allgemein) Maler, Lackierer und Schilderhersteller<3539> : Maler und Anstreicher Gewerbeberechtigungen aufrecht Maler und Anstreicher (§ 94 Z 47 GewO 1994) : seit: Donnerstag, 02. April 2009GF: Andreas Marko Handels- und Handelsagentengewerbe (§ 124 Z 10 GewO 1994) : seit: Dienstag, 28. Mai 2002GF: - Herstellung v. kunstgewerbl. Gegenständen : seit: Freitag, 31. Jänner 1997GF: - Stadtplatz 22a 4840 Vöcklabruck Mobil * : 0664/2261951;Fax * : 0762225629 ----------------------------------------------------------------------------- Mayer Friedrich WernerDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Mayer Friedrich Werner Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Mayer Friedrich Werner Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich Eisen- und Hartwarenhandel<3911> : Handel mit Waffen und Munition Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandel<3907> : Großhandel (allgemein) Gewerbeberechtigungen aufrecht Waffengewerbe gem. P.178 Abs. 1 Z. 1 lit. B GewO 1994, eingeschr. auf den Handel m. nicht- militärischen Waffen u. nichtmilitärischer Munition : seit: Mittwoch, 18. Oktober 2000GF: - Handels- und Handelsagentengewerbe gem. P. 124 Z. 10 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 23. März 2000GF: - Max Planckstr. 11 4840 Vöcklabruck Telefon * : 07672/72845;Fax * : 07672728459 -----------------------------------------------------------------------------
|
||||||
| Impressum  | Sitemap | Contact |